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Anzeigenschluss:

Anzeigen für Dienstag bis Freitag müssen am jeweiligen Vortag bis 12.00 Uhr vorliegen.
Anzeigen für Samstag müssen bis spätestens Freitag 8.00 Uhr vorliegen.
Anzeigen für Montag bis spätestens Freitag 12.00 Uhr.

An und um die Feiertage gelten gesonderte Anzeigenschlusszeiten.